Hotel Waldhütte am Spremberger Stausee

AGB

Recht­li­che In­for­ma­ti­on zu un­se­rem Un­ter­neh­men

1. Geltungsbereich

1.1.     Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzim­mern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

1.2.     Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

1.3.     Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner

2.1.     Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2.     Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3.     Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Text­form.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1.     Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.     Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3.     Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich verein­barten Preis gemäß § 315 BGB angemessen anheben. Dies gilt ebenso für Mehrkosten, die dem Hotel durch besondere Schutz- und Hygieneauflagen entstehen, welche aufgrund behördlicher Anordnungen zur Sicherheit des Gastes eingeführt werden.

3.4.     Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast oder der buchende Dritte nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5.     Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6.     Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzli­chen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7.     Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechtes, vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu ver­langen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.8.     Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

 

4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

4.1.     Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Erklärung des Rücktritts durch den Gast oder den buchenden Dritten sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsauf­hebung durch das Hotel sollen jeweils schriftlich erfolgen.

4.2.     Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3.     Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der durch den Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalie­ren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsar­rangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Rücktritt des Hotels

5.1.     Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich ver­einbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutre­ten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

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5.2.     Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3.7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstrei­chen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3.     Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

§ höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, z. B. behördliche Anordnungen zur Schließung, die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder wesentlich behin­dern machen;

§ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

§ das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel­leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, auch vor Gesundheitsgefahren, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

§ ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 dieser AGB vorliegt.

5.4.     Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe / Hausordnung

6.1.     Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.2.     Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfü­gung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3.     Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenprei­ses) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hier­durch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4.     Für eine über das normale Maß hinausgehende Verschmutzung der durch den Gast genutzten Zimmer, kann bei Abreise eine Reinigungsgebühr in Höhe von 200,00 EURO in Rechnung gestellt werden. Dies gilt zum Beispiel bei Einfärbungen von Gebrauchsgegenständen oder Bodenbelägen, Mehraufwand bei der Beseitigung von Verunreinigungen oder Exkrementen verursacht durch mit­gebrachte Tiere oder sonstige Sachbeschädigungen. Bei allgemein unangemessener Benutzung der zur Verfügung gestellten Zimmer werden dem Gast die Kosten für die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden zu 100 % in Rechnung gestellt.

6.5.     Der Gast ist verpflichtet, die im Hotel geltende Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle der Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

 

7. Haftung des Hotels

7.1.     Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet weiterhin für sons­tige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül­lungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 7 dieser AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Stö­rung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2.     Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 EURO. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 EURO. Das Hotel empfiehlt von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

7.3.     Das Hotel verfügt über keine Pkw-Stellplätze auf eigenem Grundstück. Nimmt der Gast einen öffentlichen Stellplatz in Anspruch, haftet das Hotel nicht für das Abhandenkommen oder die Be­schädigung der dort abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das Hotel besteht nicht.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1.     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirk­sam.

8.2.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

8.3.     Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

8.4.     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausge­schlossen.

8.5.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelauf­nahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2021